• In den NÖ Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren sind Besuche im Rahmen der jeweiligen Besuchszeiten des Pflegezentrums möglich.

  • Der Zutritt erfolgt, wenn die Einhaltung der 3G-Regelung nachgewiesen wurde: Geimpft, genesen oder getestet*: *Das negative PCR-Testergebnis darf nicht älter als 72 Stunden und der negative Antigen-Test einer behördlich registrierten Stelle nicht älter als 24 Stunden sein.

  • Die Kontaktdaten werden bei der Zutrittskontrolle erhoben.

  • Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

Alle Informationen zu den Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen finden Sie auf der Website der NÖ Landesgesundheitsagentur:

Klicken Sie auf den Link, um die aktuellen Bestimmungen in den NÖ Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren zu erfahren!

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